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   BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91   

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BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91 (https://dejure.org/1992,2095)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 10 C 2.91 (https://dejure.org/1992,2095)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 10 C 2.91 (https://dejure.org/1992,2095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gleiheitsgrundsatz - Pauschalierung zu erstattender Reisekosten - Teilzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Verwaltungsvorschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 159
  • BVerwGE 91, 160
  • NVwZ 1993, 1111 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 332
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 38.76

    Triftige Gründe für die Benutzung des beamteneigenen Kraftwagens - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Für die anstelle dieser Reisekostenvergütung (Einzelabrechnung) zulässige Gewährung einer Pauschvergütung ist einzige Voraussetzung, daß die Dienstreisen oder -gänge das Merkmal der Regelmäßigkeit oder Gleichartigkeit erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 38.76 -, Buchholz 238.90 Nr. 72, zur inhaltsgleichen Regelung in § 18 BRKG).

    Selbst dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - Ermessensbindung durch eine Verwaltungsvorschrift eingetreten ist, hat der Beamte Anspruch auf eine Ermessensausübung, in der Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978, a.a.O.).

    Zu prüfen ist lediglich, ob die Behörde von ihrem Ermessen in einer den Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht und sich in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens gehalten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978, a.a.O.; Urteil vom 24. Juli 1984, a.a.O.; Urteil vom 6. September 1989 - BVerwG 6 A 5.88 - Buchholz 260 § 1 Nr. 1).

    Diese Differenzierung hätte in einer Form erfolgen müssen, die die gerichtliche Kontrolle ermöglicht, ob nachvollziehbar überhaupt Ermessenserwägungen und ggf. welche angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978, a.a.O.).

    Für die Errechnung des Durchschnitts sind nämlich die Dienstgänge des einzelnen Beamten ohne Rücksicht auf seinen Arbeitszeitstatus maßgebend und "Durchschnitt" bedeutet, daß die tatsächlich ausgeführten Dienstgänge zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 42.88

    Zuschuß zum Tagegeld bei Dienstreisen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Die Pauschalierung in § 18 LRKG dient zwar in erster Linie der Verwaltungsvereinfachung und insofern dem öffentlichen Interesse (amtliche Begründung zur inhaltsgleichen Regelung in § 18 BRKG, abgedruckt bei Drescher/Schmidt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Stand April 1991, B I § 18 Rz. 6; generell zum Zweck reisekostenrechtlicher Pauschalierung: BVerwG, Urteil vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 42.88 - Buchholz 263 Nr. 3).

    Andererseits richtet sich der Zweck dieses Gesetzes auch auf die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlaßte Reiseaufwendungen abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - Buchholz 238.90 Nr. 88) und sie auch - wie die Pauschalierung bestimmter Arten der Reisekostenvergütung zeigt (z.B. § 9 Abs. 1 bis 3 LRKG - Tagegeld) - von einem unangemessenen Aufwand bei der Abrechnung freizustellen (vgl. auch Urteil vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 42.88 - Buchholz 263 Nr. 3).

  • BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 73.81

    Gewährung von Umzugskostenvergütung im Rahmen der Soldatenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Grundsätzlich ist eine Verwaltungsbehörde befugt, ein ihr gesetzlich eingeräumtes Ermessen in dieser Form im voraus zu binden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 1984 - BVerwG 6 C 73.81 - Buchholz 238.41 § 62 Nr. 4 m.w.N.).

    Zu prüfen ist lediglich, ob die Behörde von ihrem Ermessen in einer den Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht und sich in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens gehalten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978, a.a.O.; Urteil vom 24. Juli 1984, a.a.O.; Urteil vom 6. September 1989 - BVerwG 6 A 5.88 - Buchholz 260 § 1 Nr. 1).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 72, 141 ; BVerfGE 82, 126 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt von der normsetzenden Exekutive, solche tatsächlichen Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 58, 68 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 72, 141 ; BVerfGE 82, 126 ).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Insofern hat das Finanzministerium verkannt, daß unter dem Zweck einer Ermächtigung nicht nur deren isoliert betrachtete Zielsetzung im engeren Sinne zu verstehen ist, sondern auch der Ermächtigungszweck im weiteren Sinne, der durch den Zweck des jeweiligen Gesetzes unter Beachtung der Grundrechte gekennzeichnet ist (BVerwGE 48, 299 ; BVerwGE 61, 32 ).
  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80

    Dienstreise - Ausgangspunkt - Endpunkt - Sparsamkeitsgebot - Ende der Dienstreise

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Andererseits richtet sich der Zweck dieses Gesetzes auch auf die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlaßte Reiseaufwendungen abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - Buchholz 238.90 Nr. 88) und sie auch - wie die Pauschalierung bestimmter Arten der Reisekostenvergütung zeigt (z.B. § 9 Abs. 1 bis 3 LRKG - Tagegeld) - von einem unangemessenen Aufwand bei der Abrechnung freizustellen (vgl. auch Urteil vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 42.88 - Buchholz 263 Nr. 3).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Insofern hat das Finanzministerium verkannt, daß unter dem Zweck einer Ermächtigung nicht nur deren isoliert betrachtete Zielsetzung im engeren Sinne zu verstehen ist, sondern auch der Ermächtigungszweck im weiteren Sinne, der durch den Zweck des jeweiligen Gesetzes unter Beachtung der Grundrechte gekennzeichnet ist (BVerwGE 48, 299 ; BVerwGE 61, 32 ).
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 26.89

    Wehrpflicht - Verpflichtung - Zustimmung - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91
    Daneben verfolgt die Vorschrift aber auch eine Entlastung des Dienstreisenden von sonst wiederkehrend notwendigen Einzelaufstellungen seiner Reisekosten; sie entspricht also auch dem Interesse des einzelnen Beamten an einem möglichst unkomplizierten Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren (Drescher/Schmidt a.a.O. Rz. 2 am Ende; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1980 - IV 7/79 -, VBl. BW 1981, 85 ; generell BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - Buchholz 448.0 § 13 a Nr. 20).
  • BVerwG, 06.09.1989 - 6 A 5.88

    Flugkostenzuschüsse für Bedienstete des Bundesnachrichtendienstes (BND) -

  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 9.17

    Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen den

    Dies läuft dem Zweck des Reisekostenvergütungsanspruchs zuwider, der gerade darin liegt, dass der Dienstherr in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reiseaufwendungen abnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 1992 - 10 C 2.91 - BVerwGE 91, 159 m.w.N. und vom 26. Juni 2014 - 5 C 28.13 - BVerwGE 150, 108 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15

    Treuwidrigkeit der Einforderung der Bereitschaft des Lehrers, auf

    Es dient vielmehr auch der Erfüllung der fürsorgerechtlichen Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reiseaufwendungen abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16

    Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion;

    Berücksichtigt werden können auch andere in der Rechtsordnung zum Ausdruck kommende Zwecke (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1992 - 10 C 2.91 - BVerwGE 91, 159 m.w.N.), wenn und soweit sie dem Zweck der Ermächtigung im engeren Sinn nicht widerstreiten.
  • VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06

    Auswahl bei der Versetzungsentscheidung

    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; BVerwG, Urt. v. 25. August 1982 - 8 C 182.81 -, zitiert nach juris).

    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).

  • VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05

    Versetzungen und Abordnungen

    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; BVerwG, Urt. v. 25. August 1982 - 8 C 182.81 -, zitiert nach juris).

    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).

  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 842/14

    Reisekostenerstattung an Lehrer trotz Verzichts

    Ein Aspekt dieser Fürsorgepflicht ist die Verpflichtung des Dienstherrn, den Beamten in bestimmten Grenzen von finanziellen Belastungen freizustellen, die auf einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1983 - 6 C 62.79 -, juris), und - konkret mit Blick auf Dienstreisen - seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reisekosten abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1982 - 6 C 194.80 -, BVerwGE 65, 14, und vom 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160).
  • VG Cottbus, 05.11.2009 - 5 K 1126/05

    Versetzung an anderes Schulamt

    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; BVerwG, Urt. v. 25. August 1982 - 8 C 182.81 -, zitiert nach juris).

    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

    Diese Maßgaben gelten auch für die Exekutive, wenn sie ihr Ermessen zur Sicherstellung einer einheitlichen Ausübung des Ermessens vorab bindet, etwa über eine Verwaltungsvorschrift oder - wie hier - über eine Dienstvereinbarung als Akt dienststelleninterner Rechtsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1992 - BVerwG 10 C 2.91 -, juris Rn. 24; Senatsurteil vom 14. November 2006 - OVG 4 B 15.04 -, juris Rn. 53, 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 4 S 38.08

    Versetzung von Lehrern innerhalb des Landes Brandenburg offensichtlich

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (stRspr., vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10. November 1992 - 10 C 2.91 - juris Rn. 24; s. auch Sachs, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 40 Rn. 91 ff.).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinemUrteil vom 10. November 1992 - BVerwG 10 C 2.91 - <ZBR 1993, 241> Grundsätze aufgestellt, deren Anwendung auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt eine Beantwortung der als klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfrage erlaubt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 4 S 42.08

    Pauschale Herausnahme teilzeitbeschäftigter Beamter aus der Auswahlentscheidung

  • OVG Hamburg, 26.09.2023 - 3 Bs 86/23

    Anspruch auf Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren, das die

  • VGH Bayern, 02.10.2017 - 3 ZB 17.916

    Freistellung für den Auslandsschuldienst - Ermessen des Dienstherrn

  • OVG Sachsen, 25.11.2013 - 5 A 405/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Rücknahme, Ermessensreduktion auf Null,

  • VG Chemnitz, 26.10.2004 - 6 K 1911/01
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